Dupe-Parfum und Recht: Was Wettbewerbs- und Markenrecht vorgeben

Darfst du Dupe-Parfums verkaufen? Entscheidend sind Name, Aufmachung, Vergleiche und Werbung, nicht der Duft. Eine Einordnung ohne Namen, keine Rechtsberatung.

9 Min. LesezeitDupe und Nachempfindungen

Für: Händler, Marke und Hersteller

Inhalt (12)
  1. Worum es geht: Dupe, Nachempfindung und Fälschung
  2. Die drei Rechtsbereiche im Überblick
  3. Was das Wettbewerbsrecht (UWG) sagt
  4. Was Gerichte entschieden haben
  5. Markenrecht: Wann ein Name zum Problem wird
  6. Was daraus für deinen Auftritt folgt
  7. Werbung und Marktplätze
  8. Was Parfumfabrik tut und nicht tut
  9. Häufige Fragen
  10. Kurz zusammengefasst
  11. Quellen
  12. Dein nächster Schritt

Hier liest du, was Gesetz und Rechtsprechung sagen und wie ein Auftritt aussieht, der die typischen Risiken vermeidet. Der Beitrag nennt keine Marken und keine Originale und verspricht keine Rechtssicherheit: Im Einzelfall entscheiden Gerichte, und deine Texte sollte eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt prüfen.

Worum es geht: Dupe, Nachempfindung und Fälschung

Mit Dupe ist im Alltag ein Duft gemeint, der eine bekannte Duftrichtung aufgreift, aber unter eigenem Namen, in eigener Verpackung und ohne Bezug auf ein Original angeboten wird. Dasselbe meint das Wort Nachempfindung. Eine Fälschung dagegen trägt Namen, Logo oder Aufmachung des Originals und täuscht über die Herkunft. Sie verletzt in aller Regel Markenrechte. Dieser Beitrag behandelt nur den ersten Fall, also Düfte ohne jeden Markenbezug. Die Begriffe sagen noch nicht, ob ein Angebot zulässig ist: Das entscheidet sich an Name, Verpackung, Beschreibung und Werbung.

Die drei Rechtsbereiche im Überblick

BereichDie FrageWo es riskant wird
Wettbewerbsrecht (UWG)Ist die Werbung fair und wahr? Wird ein Original als Vorbild dargestellt oder sein Ruf ausgenutzt?Vergleiche mit einem Original, Aussagen wie „Imitation“, Vergleichslisten, Täuschung über Herkunft oder Eigenschaften
Markenrecht (MarkenG)Benutzt du ein fremdes Zeichen oder nutzt du den Ruf einer bekannten Marke aus?Markennamen in Text, Schlagwörtern oder Anzeigen, Namen und Zeichen, die einer bekannten Marke zu nahe kommen
Designrecht und weitere RechteAhmt deine Aufmachung ein geschütztes Erscheinungsbild nach?Flakonform, Verpackung und Gestaltung, die ein Original erkennbar machen

Ob ein Duft selbst urheberrechtlich oder anderweitig geschützt sein kann, beantwortet dieser Beitrag nicht. Das ist eine Frage für eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt.

Was das Wettbewerbsrecht (UWG) sagt

Vergleichende Werbung (§ 6 UWG). Vergleichende Werbung ist nach Abs. 1 jede Werbung, die einen Mitbewerber oder dessen Waren unmittelbar oder mittelbar erkennbar macht. Es kann also genügen, dass Leser das gemeinte Original erkennen, auch wenn kein Name fällt. Unlauter ist ein solcher Vergleich nach Abs. 2 unter anderem, wenn er den Ruf eines Kennzeichens ausnutzt oder beeinträchtigt (Nr. 4), den Mitbewerber herabsetzt (Nr. 5) oder wenn er „eine Ware oder Dienstleistung als Imitation oder Nachahmung einer unter einem geschützten Kennzeichen vertriebenen Ware oder Dienstleistung darstellt“ (Nr. 6).

Nachahmung (§ 4 Nr. 3 UWG). Das Gesetz schützt Mitbewerber vor Nachahmungen ihrer Waren, wenn eine von drei Voraussetzungen erfüllt ist: Der Anbieter führt „eine vermeidbare Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft“ herbei, er nutzt die Wertschätzung der nachgeahmten Ware unangemessen aus oder beeinträchtigt sie, oder er hat die nötigen Kenntnisse oder Unterlagen unredlich erlangt. Für Verpackung und Aufmachung heißt das: Je mehr dein Produkt wie ein Original aussieht, desto eher stellt sich die Frage nach einer Täuschung über die Herkunft.

Irreführung (§ 5 UWG). Das Gesetz verbietet irreführende geschäftliche Handlungen, also Angaben, die unwahr oder zur Täuschung geeignet sind, etwa über die wesentlichen Merkmale der Ware. Dazu zählen Aussagen wie „identisch“ oder „1:1“, die du nicht belegen kannst.

Was Gerichte entschieden haben

Zwei Entscheidungen zeigen, wo die Grenze verläuft. Beide betrafen Parfums, die Markenparfums nachempfunden waren. Wie sie auf deinen Fall passen, klärt deine Fachperson.

EuGH, Urteil vom 18. Juni 2009, C-487/07

Der Gerichtshof der Europäischen Union entschied, dass der Inhaber einer Marke die Verwendung einer Vergleichsliste verbieten kann, in der die Ware eines Dritten als Imitation einer seiner Waren dargestellt wird. Der Vorteil, den der Werbende daraus zieht, sei als unlautere Ausnutzung des Rufs der Marke zu betrachten. Außerdem stellte er fest, dass eine unlautere Ausnutzung der Wertschätzung einer Marke weder eine Verwechslungsgefahr noch eine Schädigung des Markeninhabers voraussetzt. Das Urteil erging zur damaligen Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung. Quelle: Pressemitteilung Nr. 54/09 des Gerichtshofs (nichtamtlich). Den Volltext prüft die Fachperson.

BGH, Urteil vom 5. Mai 2011, I ZR 157/09

Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass das Nachahmen eines Originalprodukts nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG nicht schon für sich verboten ist. Es genügt auch nicht, dass das Original durch Aufmachung und Bezeichnung erkennbar wird oder Assoziationen weckt. Verboten ist eine deutliche Imitationsbehauptung. Sie kann unausgesprochen enthalten sein, muss sich aber klar aus der Werbung ergeben. Die Frage ist zudem nicht allein aus Sicht der Endverbraucher zu beurteilen: Richtet sich die Werbung auch an Händler, zählt deren Fachwissen mit, und es genügt, wenn die Voraussetzungen für einen der angesprochenen Kreise erfüllt sind. Quellen: Zusammenfassung bei Legal Tribune Online vom 6. Mai 2011 und Auszüge der Entscheidung. Den Volltext prüft die Fachperson.

Für dich als Händler heißt das: Du giltst als fachkundiger Leser. Was Verbrauchern noch als vage Anspielung erscheint, kann Händlern als klare Aussage erscheinen.

Markenrecht: Wann ein Name zum Problem wird

Das Markengesetz untersagt es Dritten, ohne Zustimmung des Markeninhabers im geschäftlichen Verkehr ein identisches oder ähnliches Zeichen zu benutzen, wenn die Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 MarkenG erfüllt sind. Bei bekannten Marken genügt es, wenn die Benutzung deren Wertschätzung ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt. Untersagt ist nach Abs. 3 etwa, das Zeichen auf Waren oder Verpackung anzubringen, unter dem Zeichen Waren anzubieten oder es in der Werbung zu benutzen. Praktisch heißt das: Ein fremder Markenname gehört nicht in deinen Produkttext, nicht in Titel und Meta-Angaben, nicht in Schlagwörter, Alt-Texte und Linktexte und nicht in Anzeigen.

Was daraus für deinen Auftritt folgt

Die Regel dahinter ist einfach: Dein Auftritt darf nicht auf ein Original zeigen. Die Checkliste hilft dir beim Prüfen von Texten, Bildern und Anzeigen. Sie ersetzt keine Prüfung durch eine Fachperson.

Prüfliste für deinen Auftritt

Werbung und Marktplätze

Auch eine saubere Produktseite schützt nicht vor Problemen in der Werbung. Anzeigenplattformen und Marktplätze haben eigene Regeln, die über das Gesetz hinausgehen können. Die Richtlinie zu Fälschungen von Google Ads schränkt zum Beispiel Produkte ein, die mit Bezug auf einen Markennamen als Fälschung, Replik, Imitat, Nachahmung oder Kopie bezeichnet werden. Bei schweren Verstößen kann ein Konto ohne vorherige Warnung gesperrt werden (gelesen am 14. Oktober 2026). Prüfe deshalb vor jeder Kampagne die aktuellen Richtlinien, beschreibe in Anzeigen nur dein eigenes Produkt und kaufe keine Markennamen als Suchbegriffe. Auf Marktplätzen zählen auch Titel und Suchbegriffe als Werbetext.

Was Parfumfabrik tut und nicht tut

Parfumfabrik bietet Düfte als Nachempfindungen an, ohne Namen von Originalen zu nennen. Produktseiten und Katalog verwenden keine Vergleichswörter. Wir sagen auch auf Nachfrage nicht, welches Öl zu welchem Parfum gehört. Das Wort Dupe steht nur in erklärenden Beiträgen wie diesem und auf der Seite Dupe-Parfümöl erklärt. Das ist unsere Praxis, kein Rechtsrat für dich.

Häufige Fragen

Ist ein Dupe automatisch eine Fälschung?

Nein. Eine Fälschung trägt Namen, Logo oder Aufmachung eines Originals und täuscht über die Herkunft. Ein Dupe im Sinne dieses Beitrags nutzt weder Namen noch Aufmachung eines Originals. Ob ein konkretes Produkt trotzdem angreifbar ist, hängt von Name, Aufmachung und Werbung ab.

Darf ich das Wort Dupe schreiben?

Das Wort selbst ist eine Alltagsbezeichnung ohne Markenbezug. Die Quellen, die wir gelesen haben, entscheiden nicht, ob es allein zulässig ist. Kritisch wird es, sobald ein Original erkennbar ist. Wir verwenden das Wort nur in erklärenden Texten und raten, es nicht in Produkttexte zu schreiben. Ob das für dich tragbar ist, klärt deine Fachperson.

Darf ich den Namen eines Originals als Suchbegriff kaufen?

Wir raten davon ab. Ob es im Einzelfall zulässig ist, hängt von der Gestaltung der Anzeige ab, und die Rechtsprechung ist nicht einheitlich. Dazu kommen die Regeln der Plattformen.

Haftet der Händler für Herstellerangaben?

Wer ein Produkt anbietet, ist für die eigenen Texte, Bilder und Anzeigen verantwortlich, auch wenn er Beschreibungen vom Hersteller übernimmt. Prüfe übernommene Texte deshalb vor der Veröffentlichung.

Was ist mit Kundenbewertungen?

Nach der Darstellung einer Anwaltskanzlei hat das Kammergericht Berlin am 10. Juli 2024 (5 U 92/22) Aussagen in Kundenbewertungen, die ein Original nannten, einem Händler zugerechnet, der Bewertungen gezielt gefördert hatte. Wir haben das Urteil nicht im Original geprüft. Zeige deshalb keine Bewertungen, die ein Original nennen oder vergleichen, und fördere keine, die genau das tun.

Gilt das auch im Ausland?

Nicht einheitlich. Dieser Beitrag nennt deutsches Recht und ein Urteil des EuGH. Andere Länder haben andere Regeln, auch innerhalb der EU. Verkaufst du in mehreren Ländern, brauchst du für jedes eine eigene Einschätzung.

Kurz zusammengefasst

  • Das Risiko liegt weniger im Duft als in Name, Aufmachung, Vergleich und Werbung.
  • Eine Ware darf nicht als Imitation oder Nachahmung einer Markenware dargestellt werden (§ 6 Abs. 2 UWG).
  • EuGH und BGH: Vergleichslisten mit Originalen sind riskant, eine deutliche Imitationsbehauptung ist verboten.
  • Keine Markennamen, keine Vergleiche, eigener Name, eigene Aufmachung, geprüfte Texte.

Quellen

Dein nächster Schritt

Geh deinen Auftritt mit der Prüfliste durch und sammle Fragen für deine Fachperson. Das kannst du außerdem tun:

  • Lass Produktseiten, Anzeigen und Etiketten vor dem Start von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Wettbewerbs- und Markenrecht prüfen.
  • Prüfe die Namen deiner Düfte und deiner Marke, bevor du druckst. Der Beitrag Markenname für Parfum prüfen und schützen zeigt, wie.
  • Ignoriere eine Abmahnung nie. Sie enthält meist eine kurze Frist. Hol dir sofort rechtlichen Rat und unterschreibe keine vorformulierte Erklärung ungeprüft.
  • Erfülle unabhängig vom Dupe-Thema die Pflichten für das fertige Parfum: Pflichtangaben auf dem Etikett und verantwortliche Person.

Was ein Dupe-Parfümöl ist, erklärt der Beitrag Dupe Parfümöl. Wie wir vorgehen, steht auf der Seite Dupe-Parfümöl erklärt, die Pflichten für das fertige Parfum unter Recht und Zulassung und die Unterlagen zu unseren Ölen unter Dokumente. Rechtliche Beratung geben wir nicht.

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