Markenname für Parfum prüfen und schützen: Ablauf und Kosten
So prüfst du den Namen deiner Parfummarke vor dem Druck, wählst die Klassen und meldest die Marke beim DPMA oder EUIPO an. Mit Gebühren und Fristen.
Für: Einsteiger, Marke und Hersteller
Inhalt (14)
- Warum die Prüfung vor dem Druck kommt
- Was ein Name können muss
- Ein kurzer Namenstest vor der Anmeldung
- Die Recherche in vier Schritten
- Die richtigen Klassen wählen
- DPMA oder EUIPO: der Vergleich
- Wortmarke, Bildmarke oder beides
- Kosten im Beispiel
- Was nach der Anmeldung passiert
- Duftname, Rezeptur und Duft selbst
- Typische Fehler
- Zeit und Reihenfolge
- Kurz zusammengefasst
- Dein nächster Schritt
Den Markennamen für dein Parfum zu prüfen heißt, vor dem ersten Etikettendruck herauszufinden, ob jemand anderes denselben oder einen ähnlichen Namen schon nutzt oder hat schützen lassen. Das Amt nimmt dir diese Prüfung nicht ab, und ein Namenskonflikt nach dem Launch kostet Flakons, Etiketten und Zeit. Dieser Beitrag zeigt, wie du recherchierst, was ein Name können muss, wie die Anmeldung beim DPMA und beim EUIPO abläuft und was sie kostet.
Warum die Prüfung vor dem Druck kommt
Mit der Eintragung erwirbst du das ausschließliche Recht, Dritten die Nutzung identischer oder verwechselbar ähnlicher Zeichen für deine Waren zu untersagen. Umgekehrt gilt das auch für dich: Nutzt du einen Namen, der einem anderen gehört, drohen Unterlassung und Schadensersatz. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) prüft bei der Anmeldung nicht, ob ältere Marken oder Kennzeichen Dritter entgegenstehen. Eine eingetragene Marke kann deshalb später auf Widerspruch oder Antrag wieder gelöscht werden. Das Risiko einer Kollision liegt bei dir.
Was ein Name können muss
Das Amt lehnt Zeichen ab, bei denen absolute Schutzhindernisse bestehen (§ 8 MarkenG). Dazu gehören fehlende Unterscheidungskraft und rein beschreibende Angaben. Das DPMA nennt als Beispiel das Wort Äpfel für Obst. Für Parfum gilt dasselbe: Ein Name wie Rosenduft für ein Rosenparfum beschreibt nur die Ware.
- Starke Namen: erfundene Wörter, ungewöhnliche Wortkombinationen, Namen ohne Bezug zu Duft oder Inhaltsstoffen.
- Schwache Namen: Duftnoten, Gattungsbegriffe wie Parfum oder Eau, Beschreibungen der Wirkung und bloße Werbeslogans.
Ein kurzer Namenstest vor der Anmeldung
Bevor du Geld für Recherche und Anmeldung ausgibst, hilft ein einfacher Test. Beantworte diese Fragen ehrlich:
- Kann man den Namen am Telefon buchstabieren und richtig schreiben?
- Hat er in den Sprachen deiner Märkte eine unpassende oder störende Bedeutung?
- Beschreibt er die Ware, etwa einen Duft oder eine Duftnote, statt auf deine Marke zu verweisen?
- Gibt es Treffer mit ähnlichem Klang in Parfum, Kosmetik oder Kerzen?
- Sind Domain und die wichtigsten Social-Media-Namen frei, oder zumindest nahe Varianten?
- Passt er zu dem, was du in drei Jahren verkaufen willst, auch außerhalb von Parfum?
Die Recherche in vier Schritten
- Identische Zeichen suchen: Nutze das Register des DPMA (DPMAregister) für deutsche Marken, eSearch plus des EUIPO für Unionsmarken, TMview für die Register vieler Länder und die WIPO Global Brand Database für internationale Registrierungen. Suche den Namen exakt und in Schreibvarianten.
- Ähnliche Zeichen suchen: Auch ähnlich klingende, ähnlich geschriebene oder ähnlich gemeinte Namen können kollidieren. Sprich den Namen laut aus, ändere Endungen und prüfe Zusammen- und Getrenntschreibung.
- Waren prüfen: Treffer zählen vor allem dann, wenn sie Parfum, Kosmetik, Seife, Kerzen oder verwandte Waren betreffen.
- Nicht eingetragene Kennzeichen suchen: Prüfe Handelsregister, Internet, Marktplätze, soziale Netzwerke und Domains. Auch benutzte Unternehmenskennzeichen können Rechte begründen. Das DPMA empfiehlt ausdrücklich eine allgemeine Internetrecherche nach älteren Benutzungsmarken und geschäftlichen Bezeichnungen.
Ob eine Verwechslungsgefahr besteht, hängt von mehreren Faktoren ab, die zusammenspielen: Ähnlichkeit der Zeichen, Ähnlichkeit der Waren und Kennzeichnungskraft der älteren Marke (§ 14 Abs. 2 MarkenG). Sind die Waren sehr ähnlich, genügt schon eine geringere Ähnlichkeit der Zeichen. Eine feste Grenze gibt es nicht. Lass die Bewertung im Zweifel von einer Rechtsanwältin oder einem Patentanwalt vornehmen.
Die richtigen Klassen wählen
Waren und Dienstleistungen sind nach der Nizza-Klassifikation in 45 Klassen eingeteilt. Für Parfum-Marken sind meist drei relevant:
| Klasse | Beispiele |
|---|---|
| 3 | Parfüms, Duftwässer, Kosmetika, Seifen |
| 4 | Kerzen und Duftkerzen |
| 35 | Einzelhandel und Online-Handel mit Parfüm und Kosmetik |
Den genauen Wortlaut für dein Verzeichnis findest du in der Klassifikationsdatenbank des DPMA (eKDB). Melde nur an, was du absehbar anbietest. Wer seine Marke fünf Jahre lang nicht benutzt, riskiert, dass sie auf Antrag gelöscht wird (§§ 25, 26 und 49 MarkenG).
DPMA oder EUIPO: der Vergleich
| Merkmal | DPMA (Deutschland) | EUIPO (Unionsmarke) |
|---|---|---|
| Schutzgebiet | Deutschland | Alle Mitgliedstaaten der EU |
| Prüfung auf ältere Rechte durch das Amt | Nein, nur auf absolute Schutzhindernisse | Nein, nur auf absolute Schutzhindernisse |
| Widerspruch durch Dritte | Innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Eintragung | Innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Anmeldung |
| Schutzdauer | Zehn Jahre ab Anmeldetag, beliebig oft verlängerbar | Zehn Jahre, verlängerbar |
- Kosten DPMA: 290 € für die elektronische Anmeldung mit bis zu drei Klassen, 100 € für jede weitere Klasse. Die Verlängerung nach zehn Jahren kostet bis zu drei Klassen 750 € (Gebührenseite des DPMA, Stand 29. September 2026).
- Kosten EUIPO: 850 € für die erste Klasse, 50 € für die zweite und 150 € für jede weitere, bei drei Klassen also 1.050 €.
Verkaufst du zunächst nur in Deutschland, genügt zum Start oft die deutsche Marke. Für den EU-weiten Verkauf brauchst du Schutz in den anderen Ländern. Nach der ersten Anmeldung hast du sechs Monate Priorität, um dieselbe Marke mit demselben Rang in weiteren Ländern anzumelden (§ 34 MarkenG).
Wortmarke, Bildmarke oder beides
Eine Wortmarke schützt den Namen unabhängig von Schrift und Gestaltung. Eine Bildmarke schützt das Logo, eine Wort-Bild-Marke die Kombination aus beidem. Viele Marken beginnen mit der Wortmarke, weil sie den Namen losgelöst vom Logo sichert, und ergänzen das Logo später.
Kosten im Beispiel
Rechenbeispiel für eine Parfum-Marke mit den Klassen 3, 4 und 35: Beim DPMA zahlst du für die elektronische Anmeldung 290 €, denn bis zu drei Klassen sind im Grundbetrag enthalten. Nach zehn Jahren kostet die Verlängerung 750 €. Eine Unionsmarke mit denselben drei Klassen kostet bei der Anmeldung deutlich mehr, nämlich 1.050 €. Nicht enthalten sind Kosten für eine anwaltliche Recherche oder Beratung, die je nach Umfang stark schwanken. Plane sie ein: Sie kann günstiger sein als eine spätere Umbenennung samt neuer Etiketten und Kartons.
Was nach der Anmeldung passiert
Das DPMA prüft zuerst, ob die Anmeldung formal vollständig ist und ob absolute Schutzhindernisse bestehen. Ist alles in Ordnung, wird die Marke eingetragen und im Markenblatt veröffentlicht. Ab der Veröffentlichung läuft die Widerspruchsfrist von drei Monaten. In dieser Zeit können Inhaber älterer Rechte Widerspruch einlegen, das DPMA nennt dafür eine Gebühr von 250 €. Hat jemand Erfolg, wird deine Marke ganz oder teilweise gelöscht. Umgekehrt kannst auch du gegen jüngere Marken vorgehen, die deiner zu nahe kommen. Beobachte deshalb das Register für deine Klassen und suche regelmäßig nach deinem Namen.
Duftname, Rezeptur und Duft selbst
Dein Markenname und die Namen einzelner Düfte sind Kennzeichen. Prüfe beide. Den Duft selbst kannst du als Marke praktisch nicht schützen lassen, weil sich ein Geruch kaum so eindeutig darstellen lässt, wie das Markenrecht es verlangt. Deine Rezeptur schützt du über Geheimhaltung und Verträge. Bei Parfumfabrik bleiben Rezepturen, Designs und Markenrechte vollständig beim Kunden, und die Zusammenarbeit läuft standardmäßig unter NDA.
Typische Fehler
- Erst Etiketten drucken, dann den Namen prüfen
- Nur die exakte Schreibweise recherchieren und Ähnliches übersehen
- Nur Deutschland prüfen, obwohl du in der EU verkaufen willst
- Domain und Social-Media-Namen sichern und glauben, damit sei der Name frei. Eine freie Domain sagt nichts über Markenrechte.
- Zahlungsaufforderungen privater Firmen begleichen, die wie Amtsrechnungen aussehen. Das DPMA warnt vor solchen Schreiben. Amtliche Gebühren zahlst du ausschließlich auf das vom DPMA benannte Konto.
Zeit und Reihenfolge
Der Zeitrang einer Marke richtet sich nach dem Anmeldetag (§ 6 MarkenG). Wer zuerst anmeldet, hat gegenüber später angemeldeten Zeichen den besseren Rang. Melde deshalb nach der Recherche an, bevor du den Namen öffentlich groß bekannt machst. Eingetragen ist die Marke erst nach der Prüfung durch das Amt, plane dafür Zeit ein. Ist der Name geklärt, beginnt die Produktion: Bei Lohnabfüllung rechnet Parfumfabrik standardmäßig mit 4 bis 6 Wochen von Briefing bis Versand.
Kurz zusammengefasst
- Prüfe den Namen vor dem Etikettendruck. Das DPMA prüft nicht auf ältere Rechte Dritter.
- Starke Namen sind erfundene oder ungewöhnliche Wörter, beschreibende Namen sind nicht schützbar.
- Recherchiere identische und ähnliche Zeichen in DPMAregister, EUIPO, TMview und WIPO, dazu im Internet und im Handelsregister.
- Beim DPMA kostet die elektronische Anmeldung bis zu drei Klassen 290 €, bei der Unionsmarke steigen die Gebühren je Klasse.
- Melde nur Waren an, die du absehbar anbietest, und halte die Fristen für Widerspruch und Verlängerung im Blick.
Dein nächster Schritt
Sobald dein Name geprüft ist, kannst du Flakon, Etikett und Karton planen. Welche Angaben auf das Etikett gehören, erklärt der Beitrag zu den Pflichtangaben, die Kosten ordnet der Beitrag zu Kosten und Marge ein. Die Wege zur eigenen Marke zeigt die Seite Eigene Marke, bei größeren Mengen hilft die Lohnabfüllung. Gesammelte Rechtsgrundlagen findest du unter Recht und Zulassung.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 14. Oktober 2026.