Parfum-Etikett: Pflichtangaben als Checkliste nach Art. 19
Diese Angaben muss das Etikett deines Parfums tragen: verantwortliche Person, Inhalt, Haltbarkeit, Warnhinweise, Charge und Zutatenliste als Checkliste.
Für: Marke und Hersteller, Einsteiger
Inhalt (10)
- Grundregeln: Wo und wie die Angaben stehen
- Die Pflichtangaben im Überblick
- Haltbarkeit: Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verwendungsdauer
- Zutatenliste: die Regeln im Detail
- Warnhinweise auf dem Etikett
- Symbole und kleine Flakons
- Aussagen auf dem Etikett
- Typische Fehler
- Prüfliste vor dem Druck
- Kurz zusammengefasst
Das Parfum-Etikett ist kein Gestaltungsspielraum, sondern Gesetz: Art. 19 der EU-Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) legt fest, welche Angaben auf Flakon und Verpackung stehen müssen. Fehlt etwas, darf das Produkt nicht auf dem Markt bereitgestellt werden. Diese Checkliste führt dich durch jede Pflichtangabe, mit den Besonderheiten bei Parfum.
Grundregeln: Wo und wie die Angaben stehen
Die Angaben müssen nach Art. 19 Abs. 1 unverwischbar, leicht lesbar und deutlich sichtbar sein. Diese Angaben stehen auf dem Behältnis und auf der Verpackung, also auf dem Flakon und auf dem Umkarton. Zwei Ausnahmen kennt die Verordnung: Die Zutatenliste muss nur auf der Verpackung stehen, und die Chargennummer darf bei sehr kleinen Behältnissen allein auf der Verpackung stehen. Eine Mindestschriftgröße nennt die Verordnung nicht.
Wer ein Produkt mit fehlenden oder falschen Pflichtangaben bereitstellt, kann in Deutschland ordnungswidrig handeln (§ 9 Kosmetik-Verordnung). Außerdem kann die Behörde Abhilfemaßnahmen, Rücknahme oder Rückruf verlangen (Art. 25).
Die Pflichtangaben im Überblick
| Angabe | Regel | Bei Parfum zu beachten |
|---|---|---|
| Verantwortliche Person | Name oder Firma und Anschrift. Abkürzungen sind erlaubt, wenn Person und Adresse erkennbar bleiben. Bei mehreren Anschriften wird die hervorgehoben, unter der die PIF liegt. Bei Import: Ursprungsland. | Dieselbe Anschrift wie in der CPNP-Meldung |
| Nenninhalt | Gewicht oder Volumen zur Zeit der Abfüllung. Ausgenommen sind Packungen unter 5 g oder 5 ml, Gratisproben und Einmalpackungen. | Angabe in ml. Ein Flakon mit genau 5 ml ist nicht „weniger als 5 ml“ |
| Haltbarkeit | Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verwendungsdauer nach dem Öffnen | Siehe eigener Abschnitt |
| Vorsichtsmaßnahmen | Mindestens die Angaben aus den Anhängen III bis VI; dazu die Hinweise, die der Sicherheitsbewerter festlegt | Bei Alkohol als Basis oft ein Hinweis zur Entzündlichkeit |
| Chargennummer | Nummer oder Zeichen zur Identifizierung des Mittels | Schema vorab festlegen, damit du Chargen zurückverfolgen kannst |
| Verwendungszweck | Nur nötig, wenn er sich nicht aus der Aufmachung ergibt | Bei „Eau de Parfum“ meist selbsterklärend |
| Zutatenliste | Überschrift „Ingredients“, nur auf der Verpackung nötig | Siehe eigener Abschnitt |
Für vier dieser Angaben gilt zusätzlich die Sprache des Abgabelands: In Deutschland müssen Nenninhalt, Haltbarkeit, Vorsichtsmaßnahmen und Verwendungszweck auf Deutsch stehen (Art. 19 Abs. 5 und § 4 Kosmetik-Verordnung). Die Zutatenliste folgt eigenen Regeln.
Haltbarkeit: Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verwendungsdauer
Art. 19 Abs. 1 Buchst. c unterscheidet nach der Haltbarkeit des Produkts:
- 30 Monate oder weniger: Du gibst ein Mindesthaltbarkeitsdatum an. Davor steht das Sanduhr-Symbol oder der Text „Mindestens haltbar bis“. Das Datum besteht aus Monat und Jahr oder aus Tag, Monat und Jahr. Wenn es für die Haltbarkeit nötig ist, nennst du Lagerbedingungen.
- Mehr als 30 Monate: Ein Datum ist nicht vorgeschrieben. Stattdessen gibst du an, wie lange das Mittel nach dem Öffnen sicher ist, mit dem Symbol des geöffneten Tiegels und dem Zeitraum in Monaten oder Jahren. Das entfällt, wenn das Konzept der Haltbarkeit nach dem Öffnen nicht relevant ist.
Bei Parfum im Pumpzerstäuber ist die Angabe nach dem Öffnen meist nicht relevant, weil der Flakon im Normalgebrauch nicht geöffnet wird. Entscheide das gemeinsam mit der Sicherheitsbewerterin oder dem Sicherheitsbewerter und halte die Begründung im Sicherheitsbericht fest. Im Zweifel gib ein Datum oder eine Verwendungsdauer an. Die Haltbarkeit muss dein Stabilitätsbericht tragen.
Zutatenliste: die Regeln im Detail
Die Zutatenliste hat eigene, strenge Regeln (Art. 19 Abs. 1 Buchst. g und Abs. 6):
- Überschrift „Ingredients“, in allen Sprachen
- Namen nach dem Glossar der gemeinsamen Bezeichnungen (INCI)
- Reihenfolge nach Gewicht, absteigend, zum Zeitpunkt der Zugabe
- Bestandteile unter 1 % dürfen in beliebiger Reihenfolge im Anschluss an die über 1 % stehen
- Farbstoffe dürfen in beliebiger Reihenfolge am Ende stehen
- Das Duftstoffgemisch heißt „Parfum“, nicht „Fragrance“ oder „Duftstoff“
- Allergene, die nach Anhang III kennzeichnungspflichtig sind, stehen zusätzlich zu „Parfum“ in der Liste
- Verunreinigungen und technische Hilfsstoffe, die im Fertigprodukt nicht mehr vorhanden sind, zählen nicht als Bestandteile
Ein Beispiel für ein Eau de Parfum: „Ingredients: Alcohol Denat., Parfum, Aqua, Limonene, Linalool, Coumarin“. Die Allergene stehen unter 1 %, deshalb in beliebiger Reihenfolge nach den größeren Bestandteilen.
Wann ein Allergen genannt werden muss
Ein Duftallergen musst du nennen, wenn seine Konzentration im Parfum über 0,001 % liegt. Diese Schwelle gilt für Produkte, die auf der Haut bleiben; für abzuspülende Produkte liegt sie bei 0,01 % (Anhang III der Verordnung). Die Rechnung: Anteil des Allergens im Produkt = Duftanteil im Produkt mal Allergenanteil im Parfumöl durch 100.
Beispiel mit 15 % Duftanteil: Enthält das Öl 4,2 % Limonene, sind es 0,63 % im Parfum, das ist deutlich über der Schwelle. Enthält das Öl nur 0,0045 % Citral (Geranial und Neral werden dazugezählt), sind es 0,000675 %, das liegt darunter. Die Werte liefert die Allergenliste deines Duftlieferanten. Zu jedem Öl von Parfumfabrik gibt es eine Allergenliste.
Seit der Verordnung (EU) 2023/1545 ist die Liste der kennzeichnungspflichtigen Duftstoffe deutlich länger. Produkte, die die neue Kennzeichnung nicht tragen, durften bis zum 31. Juli 2026 in Verkehr gebracht werden und dürfen bis zum 31. Juli 2028 auf dem Markt bereitgestellt werden. Seit dem 1. August 2026 dürfen also nur noch Produkte mit der erweiterten Kennzeichnung neu in Verkehr gebracht werden. Details zur Liste liest du im Beitrag Duftallergene 2026.
Warnhinweise auf dem Etikett
Die Warnhinweise sind Teil des Sicherheitsberichts: Die Bewerterin oder der Bewerter legt in Teil B fest, welche Hinweise auf das Etikett gehören (Anhang I Teil B Nr. 2). Hinzu kommen die Pflichtangaben aus den Anhängen III bis VI für einzelne Stoffe. Ein feststehender Pflichttext „Entzündlich“ steht im Kosmetikrecht nicht. Viele Marken nehmen bei Alkoholbasis trotzdem einen Hinweis auf, etwa zu Hitze und offenem Feuer, zu Augenkontakt und zur Aufbewahrung außerhalb der Reichweite von Kindern. Ob und in welchem Wortlaut, entscheidet die Fachperson. Mehr dazu im Beitrag CPSR für Parfum.
Symbole und kleine Flakons
Anhang VII nennt drei Symbole: das Handsymbol, das auf beiliegende oder angehängte Informationen verweist, den geöffneten Tiegel für die Verwendungsdauer nach dem Öffnen und die Sanduhr für das Mindesthaltbarkeitsdatum.
Reicht der Platz auf dem Flakon praktisch nicht aus, dürfen Vorsichtsmaßnahmen und Zutatenliste auf einem beigepackten oder angehängten Zettel, Etikett, Papierstreifen, Anhänger oder Kärtchen stehen (Art. 19 Abs. 2). Auf diese Angaben verweist dann das Handsymbol auf dem Behältnis oder der Verpackung. Das gilt nur, wenn der Platz tatsächlich nicht ausreicht, nicht als Gestaltungsfrage.
Aussagen auf dem Etikett
Texte wie „langanhaltend“, „dermatologisch getestet“ oder „tierversuchsfrei“ fallen unter Art. 20. Aussagen dürfen keine Eigenschaften vortäuschen, die das Produkt nicht hat, und du brauchst Belege in der Produktinformationsdatei. Wie die Datei aufgebaut ist, steht im Beitrag zur PIF.
Typische Fehler
- Ein kennzeichnungspflichtiges Allergen liegt über der Schwelle, steht aber nicht in der Liste.
- Die Überschrift lautet „Inhaltsstoffe“ oder „Zutaten“ statt „Ingredients“.
- „Fragrance“ oder „Duftstoff“ steht statt „Parfum“.
- Die Reihenfolge der Bestandteile über 1 % ist nicht absteigend.
- Der Nenninhalt fehlt oder hat keine Einheit.
- Die verantwortliche Person sitzt außerhalb der EU oder die Anschrift hat kein Land.
- Das Mindesthaltbarkeitsdatum fehlt bei einer Haltbarkeit von höchstens 30 Monaten.
- Die Chargennummer fehlt.
- Die Angaben nach Buchstaben b, c, d und f sind bei Verkauf in Deutschland nicht auf Deutsch.
- Das Etikett weicht von dem ab, das im CPNP hochgeladen wurde.
Prüfliste vor dem Druck
- Name und Anschrift der verantwortlichen Person stehen mit Land auf dem Etikett.
- Der Nenninhalt steht in ml.
- Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verwendungsdauer sind begründet gewählt.
- Die Warnhinweise stimmen mit Teil B des Sicherheitsberichts überein.
- Chargennummer und Schema sind festgelegt.
- Die Zutatenliste stimmt mit der Rezeptur und der Allergenliste überein.
- Pflichtangaben auf Deutsch sind vorhanden, Überschrift „Ingredients“ ist korrekt.
- Das Etikett ist so gut lesbar, dass es sich für den Upload in die CPNP-Meldung eignet.
Etiketten und Kartonagen kommen bei uns aus der eigenen Druckerei. Wie du Druckdaten richtig anlegst, steht im Beitrag Etiketten und Kartonagen im Druck.
Kurz zusammengefasst
- Art. 19 legt fest, was auf Flakon und Verpackung steht; Verstöße können in Deutschland als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.
- Pflicht sind verantwortliche Person, Nenninhalt, Haltbarkeitsangabe, Vorsichtsmaßnahmen, Charge, gegebenenfalls Verwendungszweck und Zutatenliste.
- Die Zutatenliste heißt „Ingredients“, nutzt INCI-Namen und nennt Duftallergene zusätzlich zu „Parfum“.
- Allergene über 0,001 % im Parfum müssen genannt werden.
- Nenninhalt, Haltbarkeit, Vorsichtsmaßnahmen und Verwendungszweck stehen in Deutschland auf Deutsch.
Bevor du druckst: Gleiche dein Etikett mit der Prüfliste ab, bevor du in Druck gehst. Bei der Lohnabfüllung füllen wir dein Parfum unter deiner Marke ab und verpacken es. Mehr dazu unter Lohnabfüllung, die rechtlichen Grundlagen unter Recht und Zulassung.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 14. Oktober 2026.