Duftallergene 2026: Was auf dem Parfum-Etikett jetzt stehen muss

Seit dem 1. August 2026 gilt die erweiterte Allergenliste für neue Ware. So rechnest du die Schwellen nach, nennst die Stoffe richtig und planst Altbestände.

7 Min. LesezeitSicherheit und Recht

Für: Marke und Hersteller

Inhalt (10)
  1. Was sich bei den Duftallergenen geändert hat
  2. Fristen: Wann gilt was?
  3. Welche Stoffe betroffen sind
  4. Die Schwellenwerte: Ab wann musst du einen Stoff nennen?
  5. Gruppen: Die Summe zählt
  6. So sieht es auf dem Etikett aus
  7. Offene Auslegungsfragen
  8. Dein Fahrplan für die Umstellung
  9. Allergenliste und Sicherheitsbewertung bei Parfumfabrik
  10. Kurz zusammengefasst

Duftallergene müssen auf dem Etikett eines Parfums seit dem 1. August 2026 nach einer deutlich erweiterten Liste genannt werden. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2023/1545, die Anhang III der Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 ändert. Hier liest du, was sich geändert hat, wie du für dein Produkt nachrechnest, welche Stoffe auf das Etikett gehören und wie du mit Altware umgehst.

Was sich bei den Duftallergenen geändert hat

Seit 2005 mussten Hersteller 26 Duftstoffe einzeln auf der Verpackung nennen, sobald sie eine Schwelle überschritten. Zwei dieser Stoffe sind inzwischen verboten, 24 sind übrig. Die Verordnung (EU) 2023/1545 ergänzt die Liste um 57 Einträge. Anhang III enthält damit 81 Einträge mit Kennzeichnungspflicht, darunter viele Gruppen von Stoffen und natürliche Auszüge.

Die Begründung der Verordnung spricht von 24 bisherigen und 56 zusätzlichen Stoffen, die Zählweise weicht also um einen Eintrag ab. Maßgeblich ist der Verordnungstext, nicht die Zahl in der Fachpresse. In Kraft getreten ist die Verordnung am 16. August 2023, für die Umstellung gab es Übergangsfristen.

Fristen: Wann gilt was?

ZeitpunktWas gilt
bis 31. Juli 2026Produkte ohne die erweiterte Kennzeichnung durften noch in Verkehr gebracht werden.
ab 1. August 2026Jede neu in Verkehr gebrachte Einheit muss die erweiterte Kennzeichnung tragen.
bis 31. Juli 2028Ware, die vor dem 1. August 2026 in Verkehr gebracht wurde und nicht umgestellt ist, darf noch bereitgestellt und verkauft werden.
ab 1. August 2028Nicht konforme Ware darf nicht mehr auf dem Markt sein.

Entscheidend ist der Begriff Inverkehrbringen. Gemeint ist die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Unionsmarkt (Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe h der Kosmetikverordnung). Nach der Auskunft einer europäischen Aufsichtsbehörde zählt das je Einheit, nicht je Rezeptur. Eine Meldung im CPNP allein ist noch kein Inverkehrbringen. Wer umetikettiert, neu verpackt, die Rezeptur ändert oder unter neuer Marke verkauft, kann ein neues Inverkehrbringen auslösen. Plane deshalb so, dass jede neue Charge von Anfang an die erweiterte Kennzeichnung trägt.

Welche Stoffe betroffen sind

Viele neue Einträge sind keine exotischen Chemikalien, sondern Alltag in der Parfümerie. Das Etikett deines Dufts ändert sich deshalb wahrscheinlich, auch wenn du an der Rezeptur nichts anfasst. Beispiele aus der Liste:

  • Einzelstoffe: Vanillin, Linalyl Acetate, Geranyl Acetate, Benzaldehyde, Camphor, Menthol, Anethole, Beta-Caryophyllene
  • Natürliche Öle und Extrakte: Zitronenschalenöl, Bergamottöl, Lavendel, Pfefferminze, Patchouli, Sandelholz, Jasmin, Rose, Ylang-Ylang
  • Gruppen mit gemeinsamer Bezeichnung: zum Beispiel Citral (mit Geranial und Neral) und Rose Ketones

Auf dem Etikett stehen die INCI-Namen. Die vollständige Liste mit CAS- und EG-Nummern findest du in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009. Prüfe sie nicht aus dem Gedächtnis, sondern anhand der aktuellen Fassung und der Allergenliste deines Duftöls.

Die Schwellenwerte: Ab wann musst du einen Stoff nennen?

Die Pflicht entsteht, wenn die Konzentration eines Stoffs im Endprodukt über 0,001 Prozent liegt und das Produkt auf der Haut bleibt. Ein Parfum ist ein solches Leave-on-Produkt. Bei abzuspülenden Produkten wie Seife oder Duschgel liegt die Schwelle bei 0,01 Prozent. Liegt der Wert genau auf der Schwelle, entfällt die Pflicht, erst ein Wert darüber löst sie aus.

So rechnest du

Konzentration im Produkt in Prozent = Duftölanteil im Produkt in Prozent mal Allergenanteil im Duftöl in Prozent, geteilt durch 100.

Ein Beispiel: Ein Eau de Parfum enthält 15 Prozent Duftöl, das Öl enthält 4,2 Prozent Limonene. Im Produkt sind das 0,63 Prozent, weit über der Schwelle, also gehört Limonene aufs Etikett. Enthält das Öl einen anderen Stoff nur mit 0,0045 Prozent, sind es im Produkt 0,000675 Prozent. Das liegt unter der Schwelle, der Stoff muss nicht genannt werden.

Umgekehrt zeigt die Tabelle, ab welchem Anteil im Öl ein Stoff bei einem Leave-on-Produkt genannt werden muss:

Duftölanteil im ProduktNennen, wenn der Stoff im Duftöl liegt
5 Prozentüber 0,02 Prozent
10 Prozentüber 0,01 Prozent
15 Prozentüber 0,0067 Prozent
20 Prozentüber 0,005 Prozent
25 Prozentüber 0,004 Prozent
30 Prozentüber 0,0033 Prozent

Die Allergenliste deines Öls muss also bis in den Bereich von Hundertstel und Tausendstel Prozent verlässlich sein. Eine Liste, die erst bei einem Zehntel Prozent beginnt, reicht für dein Etikett nicht.

Gegenbeispiel Seife

Bei abzuspülenden Produkten ist die Schwelle zehnmal so hoch. Eine Seife enthält frei gewählt 2 Prozent Duftöl, im Öl stecken 0,3 Prozent eines Allergens. Im Produkt sind das 0,006 Prozent, also weniger als die Schwelle von 0,01 Prozent: Der Stoff muss nicht genannt werden. Derselbe Anteil in einer Körperlotion, die auf der Haut bleibt, läge über der Schwelle von 0,001 Prozent. Entscheidend ist also immer, ob dein Produkt abgespült wird oder auf der Haut bleibt.

Gruppen: Die Summe zählt

Manche Einträge fassen mehrere Namen zusammen. Dann gilt die Schwelle für die Summe, und auf dem Etikett steht die vorgeschriebene Gruppenbezeichnung. Ein Beispiel ist Citral, zu dem auch Geranial und Neral gehören. Bei 15 Prozent Duftöl liegt die Grenze im Öl bei etwa 0,0067 Prozent. Enthält ein Öl 0,0010 Prozent Citral, 0,0030 Prozent Geranial und 0,0030 Prozent Neral, liegt jeder Name einzeln darunter. Die Summe von 0,0070 Prozent liegt aber darüber: Du musst „Citral“ nennen.

Weitere Gruppenbezeichnungen sind unter anderem Rose Ketones, Lavandula Oil/Extract und Jasmine Oil/Extract. Die Verordnung kennt insgesamt 17 solcher Gruppen.

So sieht es auf dem Etikett aus

Die Liste der Bestandteile beginnt mit dem Wort Ingredients und steht auf der Verpackung, also auf dem Umkarton. Das Duftstoffgemisch heißt Parfum, die Allergene folgen zusätzlich mit ihren INCI-Namen. Die Reihenfolge richtet sich nach dem Gewicht, Bestandteile unter einem Prozent dürfen in beliebiger Reihenfolge am Ende stehen. Ein Beispiel für ein Eau de Parfum:

Ingredients: Alcohol Denat., Parfum, Aqua, Limonene, Linalool, Citronellol, Hexyl Cinnamal, Benzyl Salicylate, Coumarin

Lässt sich die Liste nicht auf der Verpackung unterbringen, erlaubt Artikel 19 Absatz 2 einen beigepackten Zettel oder einen Anhänger mit dem Handsymbol. Alle Pflichtangaben im Zusammenhang findest du im Beitrag zum Parfum-Etikett.

Offene Auslegungsfragen

  • Isomere: Bei Stoffen wie Limonene, Citronellol oder Menthol sagt der Wortlaut nicht ausdrücklich, ob die Isomere summiert werden. Rechne vorsichtshalber mit der Summe.
  • Naturstoffe und ihre Bestandteile: Zitrusöle und Limonene haben eigene Einträge. Überschreitet beides die Schwelle, nenne beides, und frag im Zweifel die zuständige Landesbehörde.
  • Lücken in der Lieferantenliste: Fehlt ein Stoff in der Liste, heißt das nicht, dass er nicht enthalten ist. Frag nach, ob die Liste die erweiterte Fassung abdeckt.
  • Kerzen und Raumduft: Die Kosmetikverordnung gilt hier nicht, es greifen andere Vorschriften, die du getrennt prüfst.

Dein Fahrplan für die Umstellung

  1. Fordere für jedes Öl die aktuelle Allergenliste an und prüfe, ob sie die erweiterte Fassung abdeckt.
  2. Lege deinen Duftölanteil fest und rechne den Anteil jedes Allergens im Produkt aus.
  3. Schreibe die Zutatenliste neu: Ingredients, Parfum, dann die Allergene mit INCI-Namen.
  4. Aktualisiere Etikett, Sicherheitsbewertung und Produktakte. Bei einer Änderung der Rezeptur gilt das erneut.
  5. Halte je Charge das Datum des Inverkehrbringens fest und führe eine Liste der Altbestände.
  6. Verkaufe Altware nur bis zum 31. Juli 2028 und stelle alle neuen Chargen sofort um.

Allergenliste und Sicherheitsbewertung bei Parfumfabrik

Zu jedem Öl gibt es eine Allergenliste als PDF mit den deklarationspflichtigen Duftstoffen für dein Etikett und deine Produktunterlagen. Prüfe vor dem Druck, ob die Liste die erweiterte Fassung abdeckt, und frag im Zweifel über den Dokumentenbereich nach. Für die Sicherheitsbewertung (CPSR) deines Produkts, die diese Angaben aufgreift, arbeiten wir mit qualifizierten externen Fachstellen. Mehr dazu findest du unter CPSR bestellen.

Kurz zusammengefasst

  • Seit dem 1. August 2026 muss jede neu in Verkehr gebrachte Einheit die erweiterte Allergenkennzeichnung tragen, Altware darf bis 31. Juli 2028 abverkauft werden.
  • Anhang III der Kosmetikverordnung enthält 81 Einträge, viele davon Stoffe, die in der Parfümerie üblich sind.
  • Die Schwelle liegt bei 0,001 Prozent im Produkt für Parfum und bei 0,01 Prozent für abzuspülende Produkte wie Seife.
  • Bei Gruppen wie Citral zählt die Summe aller Namen, nicht jeder Name einzeln.
  • Die Allergenangaben deines Lieferanten müssen so genau sein, dass du die Schwelle im fertigen Produkt nachrechnen kannst.

Dein nächster Schritt: Hol dir die Allergenliste für dein Öl, rechne mit deinem Duftanteil nach und passe das Etikett vor dem nächsten Druck an. Wie Sicherheitsbewertung und Produktakte dazu passen, erklärt der Beitrag CPSR für Parfum, die Grenzwerte der Branche erklärt der Beitrag IFRA-Standards erklärt.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 14. Oktober 2026.

Schlagwörter: Parfum Etikett

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