Zutatenliste (INCI) für Parfum erstellen: Schritt für Schritt
So erstellst du die Zutatenliste deines Parfums: INCI-Namen, Reihenfolge, „Parfum“ und Duftallergene, mit Rechenbeispiel, typischen Fehlern und Prüfliste.
Für: Marke und Hersteller
Inhalt (13)
- Was auf die Verpackung gehört
- Schritt 1: Rezeptur festlegen
- Schritt 2: Allergenliste des Öls beschaffen
- Schritt 3: Anteil im Parfum berechnen
- Schritt 4: Liste schreiben
- Wenn die Liste nicht auf die Verpackung passt
- Typische Fehler
- Prüfliste vor dem Druck
- Hilfsmittel im Shop
- Häufige Fragen
- Kurz zusammengefasst
- Dein nächster Schritt
- Quellen
Die Zutatenliste ist die Pflichtangabe, bei der Marken am häufigsten stolpern: Kleine Abweichungen bei Überschrift, Reihenfolge oder Allergenen genügen, damit ein Etikett nicht stimmt. Dieser Beitrag führt dich in vier Schritten an einem durchgerechneten Beispiel zur fertigen Liste. Alle Zahlen im Beispiel sind frei gewählte Beispielwerte, keine Werte eines Öls von Parfumfabrik.
Was auf die Verpackung gehört
Die Regeln stehen in Art. 19 Abs. 1 Buchst. g und Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009:
- Ort: Die Liste muss nur auf der Verpackung stehen, nicht auf dem Flakon.
- Überschrift: „Ingredients“, in allen Sprachen.
- Namen: die gemeinsamen Bezeichnungen aus dem Glossar nach Art. 33 (INCI). Gibt es keine, gilt eine Bezeichnung aus einer allgemein anerkannten Nomenklatur.
- Reihenfolge: absteigend nach dem Gewicht zum Zeitpunkt der Zugabe. Bestandteile unter 1 % dürfen in beliebiger Reihenfolge im Anschluss an die über 1 % stehen.
- Duftstoffgemisch: „Parfum“, nicht „Fragrance“ und nicht „Duftstoff“. Die Duftallergene aus Anhang III stehen zusätzlich in der Liste.
- Was nicht zählt: Verunreinigungen der Rohstoffe und technische Hilfsstoffe, die im fertigen Produkt nicht mehr vorhanden sind.
Alle Pflichtangaben im Zusammenhang findest du im Beitrag Parfum-Etikett: Pflichtangaben als Checkliste.
Schritt 1: Rezeptur festlegen
Du brauchst die Rezeptur in Gewichtsprozent. Bei einem Eau de Parfum sind das meist Alkohol, Parfümöl und gegebenenfalls Wasser. Unsere Beispielrezeptur: 80 % Alcohol Denat., 15 % Parfum und 5 % Aqua. „Parfum“ meint das Duftstoffgemisch, also dein Parfümöl mit allen Duftstoffen darin, auch den Allergenen. Wie du Ölanteil und Alkohol bestimmst, erklärt der Beitrag Parfümöl und Alkohol mischen.
Alkohol steht in Parfum in der Regel als „Alcohol Denat.“: Ethylalkohol, der nach dem Recht des jeweiligen EU-Landes vergällt ist. Ob die Vergällungsmittel zusätzlich in der Liste genannt werden müssen, ist nicht abschließend geklärt. Frage den Lieferanten des vergällten Alkohols und die zuständige Landesbehörde. In die Rezeptur deiner Produktakte gehören sie in jedem Fall. Jeder weitere Zusatz, etwa ein Farbstoff oder ein Antioxidans, gehört ebenfalls in Rezeptur und Liste.
Schritt 2: Allergenliste des Öls beschaffen
Die Allergene kannst du nicht schätzen. Du brauchst die vollständige, aktuelle Allergenliste deines Öls, und sie muss die erweiterte Fassung von Anhang III abdecken: 81 Einträge seit der Verordnung (EU) 2023/1545. Die Anteile müssen bis in den Bereich von Hundertstel und Tausendstel Prozent verlässlich sein. Eine Liste, die erst bei einem Zehntel Prozent beginnt, reicht nicht. Fehlt ein Stoff in der Liste, heißt das nicht, dass er nicht enthalten ist: Frage nach, ob die Liste die erweiterte Fassung abdeckt. Zu jedem Öl liefern wir die Allergenangaben im Dokumentencenter. Du findest sie im Dokumentenbereich.
Prüfe die Stoffe nicht aus dem Gedächtnis, sondern anhand der aktuellen Fassung von Anhang III. Beachte auch die Höchstmengen, die für einzelne Stoffe gelten. Neu sind seit dem 1. Mai 2026 Hexyl Salicylate (höchstens 2 % in hydroalkoholischen Duftstoffen) und seit dem 18. Mai 2026 Citral (0,6 %) und Benzyl Salicylate (4 %) in Duftprodukten, siehe Kosmetikverordnung im Überblick. Die Details zur erweiterten Liste stehen im Beitrag Duftallergene 2026.
Schritt 3: Anteil im Parfum berechnen
Die Rechnung ist einfach: Anteil im Parfum = Ölanteil mal Allergenanteil im Öl, geteilt durch 100 (alle Werte in Prozent). Ein Stoff muss in der Liste stehen, wenn sein Anteil im Parfum über 0,001 % liegt. Diese Schwelle gilt für Produkte, die auf der Haut bleiben. Für Produkte, die abgespült werden, liegt sie bei 0,01 %. Liegt der Wert genau auf der Schwelle, entfällt die Pflicht, erst ein Wert darüber löst sie aus.
Beispielrechnung für ein Eau de Parfum mit 15 % Öl:
| Stoff | Anteil im Öl | Anteil im Parfum | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| Limonene | 4,2 % | 0,63 % | nennen |
| Linalool | 3,1 % | 0,465 % | nennen |
| Citral (mit Geranial und Neral) | 0,0045 % | 0,000675 % | nicht nennen |
Umgekehrt zeigt die zweite Tabelle, ab welchem Anteil im Öl ein Stoff in einem Leave-on-Produkt genannt werden muss. Sie ergibt sich aus der Schwelle von 0,001 % geteilt durch den Ölanteil.
| Ölanteil im Parfum | Nennen, wenn der Anteil im Öl größer ist als |
|---|---|
| 5 % | 0,02 % |
| 10 % | 0,01 % |
| 15 % | 0,0067 % |
| 20 % | 0,005 % |
| 25 % | 0,004 % |
| 30 % | 0,0033 % |
Bei Gruppen zählt die Summe. Anhang III fasst manche Stoffe unter einer Bezeichnung zusammen, zum Beispiel Citral mit Geranial und Neral. Ein anderes Öl enthält 0,0010 % Citral, 0,0030 % Geranial und 0,0030 % Neral. Einzeln liegt jeder Name unter der Grenze von etwa 0,0067 % im Öl, die Summe von 0,0070 % ergibt bei 15 % Öl aber 0,00105 % im Parfum. Du nennst dann „Citral“. Bei Stoffen mit mehreren Isomeren, etwa Limonene oder Menthol, sagt der Wortlaut nicht ausdrücklich, ob sie summiert werden. Rechne vorsichtshalber mit der Summe.
Schritt 4: Liste schreiben
Jetzt setzt du die Liste zusammen. Zuerst stehen die Bestandteile über 1 % absteigend nach Gewicht, danach die Bestandteile unter 1 % in beliebiger Reihenfolge. In der Beispielrezeptur sind das Alcohol Denat. (80 %), Parfum (15 %) und Aqua (5 %), danach die Allergene über der Schwelle:
Ingredients: Alcohol Denat., Parfum, Aqua, Limonene, Linalool
Das ist ein Beispiel mit Beispielwerten. Deine Liste hängt von deiner Rezeptur und von der Allergenliste deines Öls ab.
Wenn die Liste nicht auf die Verpackung passt
Ist es aus praktischen Gründen nicht möglich, die Liste wie vorgesehen anzubringen, erlaubt Art. 19 Abs. 2 einen beigepackten oder befestigten Zettel, ein Etikett, einen Papierstreifen, einen Anhänger oder ein Kärtchen. Auf die Liste weist dann das Handsymbol aus Anhang VII hin. Das gilt nur, wenn der Platz tatsächlich nicht reicht, nicht als Gestaltungsfrage.
Typische Fehler
- „Inhaltsstoffe“ oder „Zutaten“ statt „Ingredients“ als Überschrift
- „Fragrance“ oder „Duftstoff“ statt „Parfum“
- Reihenfolge bei den Bestandteilen über 1 % nicht absteigend nach Gewicht
- Ein Allergen über der Schwelle fehlt
- Einzelname statt Gruppenbezeichnung, zum Beispiel „Geranial, Neral“ statt „Citral“
- Zusätze wie Farbstoff oder Antioxidans fehlen in der Liste
- Die Liste weicht von der Meldung im CPNP ab
- Die Allergenliste des Lieferanten deckt die erweiterte Fassung nicht ab
Prüfliste vor dem Druck
Zutatenliste prüfen
Hilfsmittel im Shop
Im Shop zeigt die Produktseite eines Bulk-Parfums einen Abschnitt mit berechneter INCI-Liste, die Produktseite eines Öls die Allergene im Öl, jeweils sobald die Allergenliste des Duftherstellers eingepflegt ist. Grundlage der Liste ist Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/1545. Der PIF-Assistent übernimmt die Werte in die Produktakte. Die Angaben sind eine Hilfe und ersetzen weder die Prüfung durch die Sicherheitsbewerterin oder den Sicherheitsbewerter noch die Verantwortung der verantwortlichen Person.
Häufige Fragen
Muss die Zutatenliste auf dem Flakon stehen?
Nein, sie muss nur auf der Verpackung stehen, zum Beispiel auf dem Umkarton (Art. 19 Abs. 1 Buchst. g). Ist das praktisch nicht möglich, gilt Art. 19 Abs. 2 mit Zettel oder Anhänger und Handsymbol. Verkaufst du ohne Verpackung, kläre mit der Landesbehörde, wo die Liste stehen soll.
Wie nenne ich das Duftstoffgemisch?
„Parfum“, nicht „Fragrance“ und nicht „Duftstoff“. Die Allergene aus Anhang III stehen zusätzlich in der Liste.
Was gilt bei Seife?
Seife wird abgespült, deshalb liegt die Schwelle bei 0,01 % statt 0,001 %. Ein Beispiel: 2 % Parfümöl mit 0,3 % eines Allergens ergibt 0,006 % in der Seife, unter der Schwelle. In einer Lotion, die auf der Haut bleibt, läge derselbe Anteil über 0,001 %. Lässt sich die Liste bei Seife und Kleinartikeln nicht anbringen, steht sie auf einem Schild in unmittelbarer Nähe des Behältnisses (Art. 19 Abs. 3).
Was ist mit Altware?
Produkte ohne die erweiterte Kennzeichnung durften bis 31. Juli 2026 in Verkehr gebracht werden und dürfen bis 31. Juli 2028 bereitgestellt werden. Jede Einheit, die seit 1. August 2026 neu in Verkehr kommt, braucht die erweiterte Liste. Umetikettieren, Neuverpacken oder eine geänderte Rezeptur kann ein neues Inverkehrbringen auslösen, plane neue Chargen deshalb gleich mit der erweiterten Liste.
Wo bekomme ich die Allergenliste?
Von deinem Öllieferanten, schriftlich und vor der Bestellung. Prüfe, ob sie die erweiterte Fassung abdeckt und die Anteile genau genug sind. Die Liste gehört auch in die Produktakte.
Gilt die Zutatenliste auch für Parfümöl oder Bulk-Parfum, das ich einkaufe?
Die Pflicht nach Art. 19 gilt für das kosmetische Mittel, das du an Endverbraucher abgibst. Öl und Bulk-Parfum, das als Gemisch an Betriebe zur Weiterverarbeitung geliefert wird, sind nach gängiger Auslegung keine Fertigerzeugnisse für Endverbraucher: Dafür gelten Einstufung, Kennzeichnung und Sicherheitsdatenblatt nach Chemikalienrecht. Die Zutatenliste gehört auf dein Endprodukt. Wie das bei Großgebinden im Einzelfall zu handhaben ist, lass eine Fachstelle prüfen.
Kurz zusammengefasst
- Die Liste beginnt mit „Ingredients“, nutzt INCI-Namen und steht auf der Verpackung.
- Die Reihenfolge folgt dem Gewicht, Bestandteile unter 1 % dürfen in beliebiger Reihenfolge folgen.
- Das Duftstoffgemisch heißt „Parfum“, die Allergene aus Anhang III stehen zusätzlich.
- Ein Allergen gehört in die Liste, wenn Ölanteil mal Allergenanteil im Öl, geteilt durch 100, über 0,001 % liegt. Bei Gruppen zählt die Summe.
- Ohne eine vollständige und genaue Allergenliste des Öls kannst du die Liste nicht richtig erstellen.
Dein nächster Schritt
Hole die Allergenliste für dein Öl, rechne den Anteil jedes Stoffs mit deinem Ölanteil nach und schreibe die Liste nach den vier Schritten. Wie die Liste in die Meldung passt, erklärt der Beitrag CPNP-Meldung für Parfum, wer sie verantwortet, der Beitrag Verantwortliche Person für Kosmetik. Weitere Pflichten findest du unter Recht und Zulassung, einen Überblick im Leitfaden Sicherheit und Recht.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, Art. 19 und 33, Anhang III und Anhang VII (konsolidierte Fassung vom 18. Mai 2026, Abruf 14.10.2026)
- Verordnung (EU) 2023/1545 zur Kennzeichnung allergieauslösender Duftstoffe (Abruf 14.10.2026)
- Verordnung (EU) 2026/78 und Verordnung (EU) 2026/909 zu Hexyl Salicylate, Citral und Benzyl Salicylate (Abruf 14.10.2026)