CPSR für Parfum: Inhalt, Ablauf und wer unterschreibt

Der CPSR ist die Sicherheitsbewertung für dein Parfum. Das steht drin, so läuft die Erstellung ab, und nur qualifizierte Fachleute dürfen ihn unterschreiben.

7 Min. LesezeitSicherheit und Recht

Für: Marke und Hersteller

Inhalt (10)
  1. Warum dein Parfum einen CPSR braucht
  2. CPSR, PIF, Sicherheitsdatenblatt und IFRA: Was ist was?
  3. Aufbau des CPSR: Teil A und Teil B
  4. Was bei Parfum anders ist als bei Creme oder Shampoo
  5. Wer den CPSR unterschreiben darf
  6. So läuft die Erstellung ab
  7. Den CPSR bei Parfumfabrik bestellen
  8. Wann der CPSR neu bewertet werden muss
  9. Häufige Fehler
  10. Kurz zusammengefasst

Ohne Sicherheitsbewertung darfst du kein Parfum verkaufen, und der CPSR (Cosmetic Product Safety Report, auf Deutsch Sicherheitsbericht) ist der Bericht, der sie dokumentiert. Er gehört zu den Pflichtunterlagen der EU-Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) und wird von einer fachlich qualifizierten Person unterschrieben. Hier liest du, was im Bericht steht, wie die Erstellung abläuft und worauf du bei einem alkoholbasierten Parfum achten musst.

Warum dein Parfum einen CPSR braucht

Ein Parfum ist rechtlich ein kosmetisches Mittel, denn es dient nach Art. 2 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung dazu, den Körper zu parfümieren. Kosmetische Mittel müssen bei normaler und vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung sicher sein (Art. 3). Den Nachweis führst du mit der Sicherheitsbewertung: Nach Art. 10 Abs. 1 stellt die verantwortliche Person vor dem Inverkehrbringen sicher, dass das Mittel bewertet wurde und ein Sicherheitsbericht nach Anhang I vorliegt.

Die Pflicht gilt für das fertige Produkt, nicht für das Parfumöl allein. Das gilt auch für kleine Serien und für Parfum, das du nur online verkaufst. Fehlt die Bewertung, ist das ernst: In Deutschland ist das Unterlassen in § 8 der Kosmetik-Verordnung in Verbindung mit § 59 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) als Straftat geregelt. Die Behörden der Länder kontrollieren die Einhaltung im Rahmen der Marktkontrolle (Art. 22).

CPSR, PIF, Sicherheitsdatenblatt und IFRA: Was ist was?

Im Alltag werden die Unterlagen oft verwechselt. Diese Übersicht sortiert sie:

UnterlageWer erstellt sieWofür sie gut ist
Sicherheitsdatenblatt (SDB)Lieferant des ParfumölsEinstufung, Handhabung, Lagerung und Transport des Rohstoffs
IFRA-KonformitätsbescheinigungLieferant des ParfumölsBestätigt, dass das Öl dem IFRA-Standard entspricht; Höchstmengen gelten je Produktkategorie
AllergenlisteLieferant des ParfumölsZeigt die kennzeichnungspflichtigen Duftstoffe für dein Etikett
CPSRQualifizierte Sicherheitsbewerterin oder qualifizierter SicherheitsbewerterBewertet dein fertiges Produkt mit Rezeptur, Verpackung und Gebrauch
PIF (Produktinformationsdatei)Verantwortliche PersonSammelmappe, in der der CPSR einer von fünf Pflichtteilen ist

Die Unterlagen zum Öl sind die Grundlage, ersetzen den CPSR aber nicht: Eine IFRA-Bescheinigung ist keine Sicherheitsbewertung deines Produkts. Den CPSR hängst du als Teil der Produktinformationsdatei ab, die du zehn Jahre aufbewahrst. Zu jedem Öl von Parfumfabrik gibt es Sicherheitsdatenblatt, IFRA-Bescheinigung und Allergenliste.

Aufbau des CPSR: Teil A und Teil B

Anhang I der Verordnung legt fest, was der Bericht mindestens enthält. Er besteht aus zwei Teilen.

Teil A: die Sicherheitsinformationen

Teil A sammelt die Daten in zehn Abschnitten:

  1. Zusammensetzung: die Rezeptur mit chemischer Identität und Funktion jedes Stoffs; beim Duftstoff Name, Code und Lieferant.
  2. Physikalische und chemische Eigenschaften, Stabilität: zum Beispiel Alkoholgehalt, Flammpunkt, Farbe und Geruch sowie das Verhalten bei Licht und Wärme.
  3. Mikrobiologische Qualität: bei Parfum meist eine begründete Einstufung als risikoarm.
  4. Verunreinigungen, Spuren und Verpackungsmaterial: Reinheit der Rohstoffe und Verträglichkeit von Flakon, Pumpe und Dichtung mit der Alkohollösung.
  5. Normaler und vorhersehbarer Gebrauch: wer das Parfum wie und wo aufträgt; hier werden die Warnhinweise auf dem Etikett begründet.
  6. Exposition gegenüber dem Mittel: Ort, Fläche, Menge, Dauer und Häufigkeit der Anwendung, auch das unbeabsichtigte Einatmen des Sprühnebels.
  7. Exposition gegenüber den Stoffen: wie viel von jedem einzelnen Stoff auf den Körper gelangt.
  8. Toxikologische Profile der Stoffe: Haut- und Augenreizung, Sensibilisierung und systemische Wirkungen; hier werden Sicherheitsmargen berechnet.
  9. Unerwünschte Wirkungen: alle verfügbaren Daten zu Beschwerden, bei einem neuen Produkt oft mit dem Vermerk, dass noch keine vorliegen.
  10. Weitere Informationen: zum Beispiel Verträglichkeitsstudien an Freiwilligen.

Teil B: die Bewertung

Teil B ist die eigentliche Bewertung durch die Sicherheitsbewerterin oder den Sicherheitsbewerter. Er hat vier Abschnitte:

  • Schlussfolgerung: Ist das Produkt im Sinne von Art. 3 sicher?
  • Warnhinweise und Gebrauchsanweisung: Welche Hinweise gehören auf das Etikett (Art. 19 Abs. 1 Buchst. d)?
  • Begründung: die wissenschaftliche Herleitung, einschließlich der Sicherheitsmargen.
  • Qualifikation und Genehmigung: Name, Anschrift, Qualifikationsnachweis, Datum und Unterschrift.

Was bei Parfum anders ist als bei Creme oder Shampoo

Ein alkoholbasiertes Parfum hat Besonderheiten, die im Bericht sichtbar werden:

  • Mikrobiologie: Bei einem Alkoholgehalt über 20 % gilt ein Produkt nach den Leitlinien der Kommission als mikrobiologisch risikoarm, ein Konservierungsbelastungstest und die mikrobiologische Prüfung des Fertigprodukts entfallen. Voraussetzung ist eine schriftliche wissenschaftliche Begründung im Bericht.
  • Duftstoffgemisch: Die vollständige Rezeptur eines Parfumöls ist ein Betriebsgeheimnis des Herstellers. Die Leitlinien erlauben, dass der Duftstoffhersteller der verantwortlichen Person eine eigene Sicherheitsbewertung des Duftstoffs liefert. Im CPSR stehen dann der Duftstoff mit Name, Code und Lieferant sowie seine geregelten Stoffe, zum Beispiel die Duftallergene und IFRA-beschränkte Stoffe.
  • Exposition: Für Parfum nennen die Leitlinien des Wissenschaftlichen Ausschusses SCCS (Notes of Guidance, 12. Revision) keine feste Tagesmenge. Die Fachperson legt die Annahme fest und begründet sie. Bei Sprays rechnet sie auch das Einatmen des Nebels mit.
  • Sicherheitsmarge: Für Stoffe mit systemischer Relevanz wird ein MoS (Margin of Safety) berechnet; ein Wert von mindestens 100 gilt als ausreichend.
  • Verpackung: Flakon, Pumpe und Dichtung müssen zur Alkohollösung passen, weil Stoffe aus Kunststoffteilen in die Lösung übergehen können.
  • Flammpunkt: Er gehört meist zu den Kennwerten des Produkts, weil er für Lagerung und Versand zählt.

Wer den CPSR unterschreiben darf

Teil B darf nur eine Person erstellen, die nach Art. 10 Abs. 2 ein Diplom oder einen anderen Nachweis über ein abgeschlossenes theoretisches und praktisches Hochschulstudium in Pharmazie, Toxikologie, Medizin oder einem ähnlichen Fach besitzt. Ein von einem Mitgliedstaat als gleichwertig anerkannter Studiengang genügt ebenfalls. Der Qualifikationsnachweis gehört mit Name, Anschrift, Datum und Unterschrift in den Bericht (Anhang I Teil B Nr. 4).

Das heißt auch: Du kannst Teil B nicht selbst schreiben, wenn du diese Qualifikation nicht hast, und ein Online-Werkzeug darf die Bewertung nicht ersetzen. Trotzdem bleibt die verantwortliche Person für das Ergebnis zuständig, denn sie beauftragt den Bericht und prüft, ob er vollständig ist und zu ihrem Produkt passt. Mehr zu dieser Rolle steht im Beitrag zur verantwortlichen Person.

So läuft die Erstellung ab

  1. Rezeptur festlegen: Parfumöl, Duftanteil, Alkohol, Wasser und Zusätze in Gewichtsprozent. Gib feste Werte an, keine Spannen.
  2. Unterlagen zusammenstellen: Sicherheitsdatenblatt, Allergenliste und IFRA-Bescheinigung des Öls, Spezifikation des Alkohols, Angaben zu Flakon, Pumpe und Verpackung.
  3. Produkt beschreiben: Produktart, Füllmenge, Zielgruppe, Anwendung und geplante Aussagen auf dem Etikett.
  4. Bewertung durch die Fachperson: Die Fachperson prüft die Daten, rechnet Sicherheitsmargen, fragt fehlende Angaben nach und legt die Warnhinweise fest.
  5. Bericht erhalten und prüfen: Vergleiche Rezeptur, Produktname und Warnhinweise im Bericht mit deinem Produkt und deinem Etikett.
  6. In die PIF ablegen: Der Bericht kommt in die Produktinformationsdatei, die du nach Art. 11 zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen der letzten Charge aufbewahrst.

Den CPSR bei Parfumfabrik bestellen

Für Düfte aus unserem Sortiment erstellen qualifizierte externe Fachstellen die Bewertung, wir führen die Datenerfassung und den Ablauf. Du beschreibst dein Produkt, die Duftdaten haben wir bereits. Das PDF liegt in der Regel nach 3 bis 5 Wochen in deinem Kundenkonto. Ein Auftrag gilt für einen Duft; bestellen können nur Unternehmen und nur für Düfte aus unserem Sortiment.

Wann der CPSR neu bewertet werden muss

Der Sicherheitsbericht ist kein einmaliges Dokument. Nach Art. 10 Abs. 1 Buchst. c aktualisierst du ihn, wenn sich nach dem Inverkehrbringen zusätzliche sachdienliche Informationen ergeben. Typische Auslöser sind:

  • eine geänderte Rezeptur, zum Beispiel ein neuer Duftanteil oder ein anderer Alkohol
  • ein neues Parfumöl oder neue Daten des Duftlieferanten, etwa eine aktualisierte Allergenliste
  • eine Änderung der Rechtslage, etwa die erweiterte Duftallergen-Kennzeichnung, die seit dem 1. August 2026 für neu in Verkehr gebrachte Ware gilt (mehr dazu im Beitrag Duftallergene 2026)
  • ein neuer Verwendungszweck oder eine neue Zielgruppe
  • Beschwerden oder gemeldete unerwünschte Wirkungen

Häufige Fehler

  • Das IFRA-Zertifikat oder das Sicherheitsdatenblatt des Öls gilt als Sicherheitsbewertung. Beides ist nur eine Grundlage.
  • Der Bericht beschreibt eine andere Rezeptur als die, die produziert wird.
  • Die Warnhinweise im Bericht und auf dem Etikett stimmen nicht überein.
  • Der Qualifikationsnachweis der Bewerterin oder des Bewerters fehlt.
  • Nach einer Rezepturänderung bleibt der alte Bericht in der Ablage.
  • Der Bericht liegt nur beim Dienstleister und ist bei einer Kontrolle nicht greifbar.

Kurz zusammengefasst

  • Jedes Parfum braucht vor dem Verkauf einen CPSR (Art. 10 und Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009).
  • Der Bericht besteht aus Teil A (zehn Abschnitte mit Daten) und Teil B (Bewertung mit Unterschrift).
  • Teil B darf nur eine Person mit Hochschulqualifikation in Pharmazie, Toxikologie, Medizin oder einem ähnlichen Fach erstellen.
  • Sicherheitsdatenblatt, IFRA-Bescheinigung und Allergenliste des Öls sind die Grundlage, ersetzen den CPSR aber nicht.
  • Ändern sich Rezeptur oder Rechtslage, wird der Bericht aktualisiert.

Dein nächster Schritt: Sieh dir die Dokumente zu deinem Duft an und beauftrage dann den Bericht über CPSR bestellen. Einen Überblick über alle Pflichten findest du unter Recht und Zulassung.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 14. Oktober 2026.

Schlagwörter: Kosmetikverordnung

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