Kosmetikverordnung für Parfum-Marken: Der Überblick in zehn Minuten

Die EU-Kosmetikverordnung für Parfum im Überblick: Wer die Pflichten trägt, welche es gibt, in welcher Reihenfolge du sie erledigst und was sich 2026 ändert.

9 Min. LesezeitSicherheit und Recht

Für: Einsteiger, Marke und Hersteller

Inhalt (12)
  1. Warum Parfum Kosmetik ist
  2. Wer die Pflichten trägt
  3. Die Pflichten auf einen Blick
  4. Die Reihenfolge in sieben Schritten
  5. Was in Deutschland dazukommt
  6. Die Nachbarn: IFRA, REACH, CLP, Gefahrgut, Verpackungsrecht
  7. Was sich 2026 geändert hat
  8. Wo du Hilfe bekommst
  9. Häufige Fragen
  10. Kurz zusammengefasst
  11. Dein nächster Schritt
  12. Quellen

Die EU-Kosmetikverordnung regelt, was ein Parfum erfüllen muss, bevor es auf den Markt darf. Sie gilt für 50 Flakons genauso wie für 50.000, und sie gilt auch, wenn du dein Parfum nur online verkaufst. Dieser Beitrag sortiert die Pflichten, nennt die Reihenfolge und verweist auf vertiefende Beiträge.

Warum Parfum Kosmetik ist

Ein kosmetisches Mittel ist nach Art. 2 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung ein Stoff oder Gemisch, das dazu bestimmt ist, äußerlich mit Teilen des menschlichen Körpers wie Haut, Haaren, Nägeln oder Lippen in Berührung zu kommen, um sie ausschließlich oder überwiegend zu reinigen, zu parfümieren, zu schützen, in gutem Zustand zu halten, ihr Aussehen zu verändern oder den Körpergeruch zu beeinflussen. Ein Eau de Parfum, ein Eau de Toilette oder ein Körperspray erfüllt das. Kerzen, Raumsprays und Diffusoren nicht: Sie sind nicht für den Körperkontakt bestimmt, für sie gelten andere Regeln.

Das Parfümöl, das du als Rohstoff einkaufst, ist selbst kein Fertigerzeugnis für Endverbraucher. Für das Öl gilt nach gängiger Auslegung das Chemikalienrecht (Einstufung, Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt). Die Kosmetikverordnung greift, sobald daraus ein fertiges Parfum für Endverbraucher wird. Die CLP-Verordnung nimmt fertige kosmetische Mittel ausdrücklich aus (Art. 1 Abs. 5). Im Zweifel klärt eine Fachstelle, wie dein Produkt einzuordnen ist.

Wer die Pflichten trägt

Nach Art. 4 Abs. 1 dürfen nur kosmetische Mittel in Verkehr gebracht werden, für die eine Person innerhalb der Union als verantwortliche Person benannt ist. Sie gewährleistet für jedes Produkt die Einhaltung der Pflichten (Art. 4 Abs. 2). Wer das ist, hängt von deiner Rolle ab:

  • Hersteller im Sinn der Verordnung: auch wer ein Parfum entwickeln oder herstellen lässt und es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt (Art. 2 Abs. 1 Buchst. d). Wer bei einem Lohnhersteller abfüllen lässt, trägt die Rolle, wenn er sie nicht per schriftlichem Mandat überträgt, das die andere Person schriftlich annimmt (Art. 4 Abs. 3).
  • Importeur: bei Einfuhr eines kosmetischen Mittels aus einem Land außerhalb der EU (Art. 4 Abs. 5).
  • Händler: wenn er ein Produkt unter eigenem Namen und eigener Marke in Verkehr bringt oder es so ändert, dass die Konformität berührt sein kann. Die bloße Übersetzung von Informationen zählt nicht als Änderung (Art. 4 Abs. 6).

Ein Sitz außerhalb der EU genügt nicht: Die Person muss innerhalb der Union ansässig sein. Rolle, Mandat und Haftung erklärt der Beitrag Verantwortliche Person für Kosmetik.

Die Pflichten auf einen Blick

Pflicht (Artikel)Was es bei Parfum heißtMehr dazu
Sicheres Produkt (Art. 3)Das Parfum ist bei vorhersehbarer Verwendung sicher. Warnhinweise ersetzen die übrigen Pflichten nicht.CPSR für Parfum
Gute Herstellungspraxis (Art. 8)Herstellung nach GMP. Bei Anwendung der Norm EN ISO 22716 wird die Einhaltung vermutet.GMP nach ISO 22716
Sicherheitsbewertung (Art. 10)Eine qualifizierte Person bewertet das fertige Parfum, der Sicherheitsbericht (CPSR) liegt vor dem Verkauf vor.CPSR für Parfum
Produktinformationsdatei (Art. 11)Akte zum Produkt führen und zehn Jahre nach der letzten Charge aufbewahren.PIF für Parfum erstellen
Meldung im CPNP (Art. 13)Vor dem Inverkehrbringen im EU-Portal melden, Änderungen unverzüglich aktualisieren.CPNP-Meldung
Verbotene und beschränkte Stoffe (Art. 14 bis 17)Rezeptur gegen die Anhänge II bis VI prüfen, auch Höchstmengen für Duftstoffe.IFRA-Standards erklärt
Tierversuche (Art. 18)Keine verbotenen Tierversuche, Daten gehören in die Produktakte.PIF für Parfum erstellen
Kennzeichnung (Art. 19)Verantwortliche Person, Nenninhalt, Haltbarkeit, Vorsichtsmaßnahmen, Charge, Zutatenliste mit Duftallergenen.Parfum-Etikett
Aussagen (Art. 20)Keine Texte oder Zeichen, die Merkmale vortäuschen, die das Parfum nicht hat.Parfum-Etikett
Auskunft (Art. 21)Zusammensetzung (mengenmäßig nur gefährliche Stoffe) und Daten zu unerwünschten Wirkungen zugänglich machen.Verantwortliche Person
Ernste unerwünschte Wirkungen (Art. 23)Unverzüglich der Behörde des Landes melden, in dem sie auftraten.Verantwortliche Person

Dazu kommt Art. 5 Abs. 2: Entspricht ein Produkt nach deiner Einschätzung nicht der Verordnung, ergreifst du unverzüglich Korrekturmaßnahmen, nimmst es vom Markt oder rufst es zurück und informierst bei einem Gesundheitsrisiko die Behörden.

Die Reihenfolge in sieben Schritten

  1. Rolle klärenWer ist verantwortliche Person, gibt es ein schriftliches Mandat? Das legst du vor der Produktion fest.
  2. Rezeptur festlegenÖlanteil, Alkohol und Zusätze stehen fest, bevor der Sicherheitsbericht entsteht. Gleiche den Ölanteil mit der IFRA-Höchstmenge ab, siehe IFRA-Standards erklärt.
  3. Sicherheitsbericht beauftragenDie Bewertung führt eine Person mit Hochschulabschluss in Pharmazie, Toxikologie, Medizin oder einem ähnlichen Fach durch (Art. 10 Abs. 2). Siehe CPSR für Parfum.
  4. Produktinformationsdatei zusammenstellenProduktbeschreibung, Sicherheitsbericht, Herstellungsmethode mit GMP-Erklärung, Wirkungsnachweis (wenn du Wirkungen angibst) und Tierversuchsdaten (Art. 11 Abs. 2).
  5. Etikett prüfenPflichtangaben und Zutatenliste müssen zur Rezeptur und zur Meldung passen. Siehe Zutatenliste (INCI) für Parfum erstellen.
  6. Im CPNP meldenDie verantwortliche Person notifiziert das Produkt vor dem Inverkehrbringen und übermittelt beim Inverkehrbringen das Originaletikett (Art. 13 Abs. 1 und 2).
  7. Verkaufen und pflegenChargen dokumentieren, Beschwerden erfassen, ernste unerwünschte Wirkungen melden, Unterlagen bei Änderungen aktualisieren.

Was in Deutschland dazukommt

  • Herstellungsort anzeigen (§ 3 KosmetikV): Wer kosmetische Mittel in Deutschland herstellt, zeigt den Herstellungsort der zuständigen Überwachungsbehörde vor dem Inverkehrbringen an. Bei Einfuhr aus Drittländern gilt das für den Ort der ersten Einfuhr. Die Pflicht kann auf einen Beauftragten übertragen werden, kläre das mit deinem Lohnhersteller.
  • Sprache (§ 4 KosmetikV): Nenninhalt, Haltbarkeit, Vorsichtsmaßnahmen und Verwendungszweck (Art. 19 Abs. 1 Buchst. b, c, d und f) stehen auf Deutsch.
  • Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (§§ 8 und 9 KosmetikV): Wer nicht sicherstellt, dass Sicherheitsbewertung und Sicherheitsbericht vorliegen, kann sich strafbar machen. Ordnungswidrig handelt unter anderem, wer die Produktakte nicht führt, die CPNP-Meldung nicht richtig oder nicht rechtzeitig vornimmt oder gegen Kennzeichnungsregeln verstößt (jeweils in Verbindung mit §§ 58 bis 60 LFGB).
  • Überwachung: Die Mitgliedstaaten kontrollieren den Markt (Art. 22 der Verordnung), in Deutschland die Behörden der Länder. Sie können die Produktakte verlangen.

Die Nachbarn: IFRA, REACH, CLP, Gefahrgut, Verpackungsrecht

RegelwerkWas es regeltMehr dazu
IFRA-StandardsBranchenstandard, kein Gesetz: Höchstmengen für Duftstoffe je Produktkategorie. Parfum gehört in Kategorie 4.IFRA-Standards erklärt
REACH und CLPChemikalienrecht für das Öl: Sicherheitsdatenblatt, Einstufung, Kennzeichnung.Sicherheitsdatenblatt lesen
GefahrgutrechtVersand von Parfum mit Alkohol: Einstufung und Menge entscheiden über Gefahrgutregeln.Parfum versenden
VerpackungsrechtRegistrierung im Verpackungsregister, Beteiligung an einem dualen System.Verpackungsgesetz und LUCID

Außerhalb der Kosmetikverordnung, aber vor dem Verkauf zu klären, sind Markenname und Shop-Pflichten: Markenname prüfen und schützen, Onlineshop-Recht.

Was sich 2026 geändert hat

DatumWas sich ändertQuelle
18. März 2026Die Anleitung der Kommission für die CPNP-Meldung nach Art. 13 trägt diesen Stand.CPNP-Handbuch der Kommission
1. Mai 2026Hexyl Salicylate ist in Anhang III beschränkt, in hydroalkoholischen Duftstoffen auf höchstens 2 %.Verordnung (EU) 2026/78
18. Mai 2026Neue Höchstkonzentrationen in Duftprodukten: Citral 0,6 %, Benzyl Salicylate 4 %. Nicht konforme Ware darf ab 1. Januar 2027 nicht mehr in Verkehr gebracht und ab 1. Juli 2028 nicht mehr bereitgestellt werden (Geranial, Neral: 1. August 2028).Verordnung (EU) 2026/909
1. August 2026Erweiterte Duftallergen-Kennzeichnung für jede neu in Verkehr gebrachte Einheit. Altware darf bis 31. Juli 2028 bereitgestellt werden.Verordnung (EU) 2023/1545
12. August 2026Die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 gilt, in Deutschland ersetzt das VerpackDG das Verpackungsgesetz.Beitrag zum Verpackungsgesetz
Januar 2027 (erwartet)Die IFRA notifiziert voraussichtlich das 52. Amendment. Die Fristen laufen 11 Monate (neue Kreationen) und 30 Monate (bestehende Kreationen) nach der Notifikation.IFRA, Brief vom 31. August 2026

Wie die Allergenkennzeichnung rechnerisch funktioniert, zeigt der Beitrag Duftallergene 2026.

Wo du Hilfe bekommst

Parfumfabrik ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Kosmetik wird in der EU nicht behördlich zugelassen: Die Meldung im CPNP ist eine Notifizierung, und die verantwortliche Person bleibt für die Einhaltung verantwortlich. Für die Schritte findest du diese Hilfen:

  • Der PIF-Assistent (Prototyp) ordnet deine Angaben, rechnet nach und erstellt Entwürfe für die Unterlagen. Die Sicherheitsbewertung Teil B prüft und unterschreibt eine qualifizierte Fachperson, die CPNP-Meldung nimmst du selbst im EU-Portal vor.
  • Für Düfte aus unserem Sortiment erstellen qualifizierte externe Fachstellen die Bewertung, wir führen die Datenerfassung und den Ablauf. Du bestellst sie unter CPSR bestellen.
  • Zu jedem Öl bekommst du Sicherheitsdatenblatt, IFRA-Bescheinigung und Allergenliste, du findest sie im Dokumentenbereich.
  • Ob Parfumfabrik die Rolle der verantwortlichen Person für dich übernimmt, klärt sich im Angebot.

Häufige Fragen

Brauche ich das auch für 50 Flakons?

Ja. Die Verordnung nennt keine Mindestmenge. Sobald du ein Parfum erstmals auf dem Markt bereitstellst, gelten die Pflichten, auch für kleine Serien und für Parfum, das du nur online verkaufst. Bereitstellung ist jede Abgabe im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, entgeltlich oder unentgeltlich (Art. 2 Abs. 1 Buchst. g und h).

Ist die CPNP-Meldung eine Zulassung?

Nein. Sie ist eine Notifizierung an die Kommission (Art. 13). Nach dem Handbuch der Kommission bedeutet eine erfolgreiche Meldung nicht, dass das Produkt alle Anforderungen der Verordnung erfüllt. Dafür bleibt die verantwortliche Person verantwortlich.

Reicht das IFRA-Zertifikat?

Nein. Die IFRA-Bescheinigung des Öls ist eine Grundlage für den Sicherheitsbericht, ersetzt ihn aber nicht. Sie nennt die Höchstmenge des Öls je Kategorie, nicht die Sicherheit deines fertigen Produkts. Die IFRA stellt keine Zertifikate aus: Die Bescheinigung kommt vom Hersteller der Duftmischung.

Muss das Etikett auf Deutsch sein?

Teile davon ja. Verkaufst du in Deutschland, stehen Nenninhalt, Haltbarkeit, Vorsichtsmaßnahmen und Verwendungszweck auf Deutsch (Art. 19 Abs. 5, § 4 KosmetikV). Die Zutatenliste trägt die Überschrift „Ingredients“ und nutzt INCI-Namen.

Gilt das auch außerhalb der EU?

Dieser Beitrag beschreibt das EU-Recht. In anderen Märkten gelten eigene Regeln, etwa im Vereinigten Königreich, in der Schweiz oder in den USA. Wer in die EU verkauft, braucht eine verantwortliche Person innerhalb der Union.

Kurz zusammengefasst

  • Ein Parfum ist ein kosmetisches Mittel, die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gilt unabhängig von der Menge.
  • Vor dem Verkauf brauchst du verantwortliche Person, Sicherheitsbewertung, Produktakte, CPNP-Meldung und Etikett.
  • Wer unter eigenem Namen verkauft, trägt die Rolle in der Regel selbst, auch bei Lohnabfüllung.
  • Seit 1. August 2026 gilt die erweiterte Duftallergen-Kennzeichnung für neu in Verkehr gebrachte Ware.
  • Die CPNP-Meldung ist keine Zulassung.

Dein nächster Schritt

Kläre zuerst die Rolle der verantwortlichen Person und lege fest, wer welchen Schritt erledigt. Danach beauftragst du den Sicherheitsbericht. Die Schritte findest du auf der Seite Recht und Zulassung, die Unterlagen zu deinem Öl im Dokumentenbereich. Alle Beiträge zum Thema bündelt der Leitfaden Sicherheit und Recht.

Quellen

Schlagwörter: KosmetikverordnungCPNP

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